Kita Neckarbischofsheim

Kita-Gebühren

UNSERE KITA-GEBÜHREN

Unsere Kita-Gebühren ab 01.09.2023 – Die Betreuungsgebühren sowie deren Anpassung richten sich nach den Vorgaben der Stadt Sinsheim.

Die Beiträge werden 12 Monate im Jahr erhoben. 

1-Kind-Familien

3-6 Jahre

VÖ.: 187€

+ Essen: 85€

= Gesamt: 272€

3-6 Jahre

GT.: 306€

+ Essen: 100€

= Gesamt: 406€

2-3 Jahre

VÖ.: 374€

+ Essen: 85€

= Gesamt: 459€

2-Kind-Familien

3-6 Jahre

VÖ.: 145€

+ Essen: 85€

= Gesamt: 230€

3-6 Jahre

GT: 228€

+ Essen: 100€

= Gesamt: 328€

2-3 Jahre

VÖ.: 290€

+ Essen: 85€

= Gesamt: 375€

3-Kind-Familien

3-6 Jahre

VÖ.: 98€

+ Essen: 85€

= Gesamt: 183€

3-6 Jahre

GT: 154€

+ Essen: 100€

= Gesamt: 254€

2-3 Jahre

VÖ.: 195€

+ Essen: 85€

= Gesamt: 280€

4-Kind-Familien

3-6 Jahre

VÖ.: 33€

+ Essen: 85€

= Gesamt: 118€

3-6 Jahre

GT: 61€

+ Essen: 100€

= Gesamt: 161€

2-3 Jahre

VÖ.: 65€

+ Essen: 85€

= Gesamt: 150€

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Der Elternbeitrag setzt sich aus den Gebühren für die Betreuung (Betreuungsbeitrag) und den Kosten für Essen und Hygiene zusammen. 

Der Elternbeitrag ist ab dem ersten Tag der Aufnahme und während der Schließzeiten vollständig zu entrichten.

Die Elternbeiträge sind am 1. Tag des jeweiligen Monats im voraus fällig. Die Betreuungskosten werden mit gültigem SEPA-Mandat per Lastschrift eingezogen.

Beim Betreuungsbeitrag handelt es sich um den Eingenanteil der Personensorgeberechtigten, der für die Betreuung Ihrer Kinder fällig wird.

Der zu entrichtende Betreuungsbeitrag richtet sich nach dem Betreuungsumfang und der Anzahl der minderjährigen Kinder, die mit dem Kind dauerhaft in der Familie leben.

In den Kosten für Essen ist das Frühstück, das Mittagessen, ggfls. Snack oder Vesper, sowie Getränke eingerechnet.

Die Verwaltungsgebühr beträgt 50€ und wird einmalig bei Vertragsabschluss fällig. Die Verwaltungsgebühr wird mit gültigem SEPA-Mandat per Lastschrift eingezogen.

Die Kita-Spielzeug-Pauschale beträgt 50€ und wird einmalig bei Vertragsabschluss fällig. Es kommt vollständig der Kindertagesstätte zugute und dient der fortlaufenden Erneuerung des pädagogischen Materials.

Vermeiden Sie unnötige Gebühren und sprechen uns rechtzeitig an. Sollte es bedauerlicher Weise zu Rücklastschriften kommen, so erheben wir eine eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10€. Die Bearbeitungsgebühr enthält die Bankgebühren. Es bleibt den Personensorgeberechtigten vorbehalten uns niedrigere Kosten nachzuweisen.

Im Falle eines Zahlungsverzuges erheben wir ab der 1. Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 5€. Nach erfolgloser 2. Mahnung leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ohne weitere Mitteilung ein.

Um die Kinderbetreuungskosten beim Finanzamt geltend zu machen, reichen in der Regel die Kontoauszüge aus. Sollte eine Betreuungskostenbescheinigung gewünscht oder benötigt werden, so stellen wir diese gerne gegen eine Gebühr von 10€ aus.

Nach oben scrollen
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner